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Sonderfahrten

Sonderfahrten – Die besonderen Ausbildungsfahrten

Mindeststunden der Fahrausbildung

Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt Fahrstunden voraus, diese werden in Übungsstunden und Sonderfahrten unterteilt.

Bei der praktischen Ausbildung beginnt man mit der Grundausbildung. Diese wird gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung durchgeführt. Die Anzahl der benötigten Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe wird im Normalfall mit den Sonderfahrten begonnen. Vorausgesetzt wird, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Es gibt drei verschiedene Sonderfahrten:

  • Überlandfahrt
    Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft
  • Autobahnfahrt
    Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und Befahren von Autobahnkreuzen
  • Beleuchtungsfahrt
    Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, außerhalb geschlossener Ortschaft und in der Stadt

Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind wie folgt aufgeteilt:

  • 5 x 45 Minuten Überland
  • 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.