Sonderfahrten – Die besonderen Ausbildungsfahrten
Mindeststunden der Fahrausbildung
Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt Fahrstunden voraus, diese werden in Übungsstunden und Sonderfahrten unterteilt.
Bei der praktischen Ausbildung beginnt man mit der Grundausbildung. Diese wird gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung durchgeführt. Die Anzahl der benötigten Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe wird im Normalfall mit den Sonderfahrten begonnen. Vorausgesetzt wird, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.
Es gibt drei verschiedene Sonderfahrten:
- Überlandfahrt
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft - Autobahnfahrt
Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und Befahren von Autobahnkreuzen - Beleuchtungsfahrt
Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, außerhalb geschlossener Ortschaft und in der Stadt
Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind wie folgt aufgeteilt:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit bzw. Dämmerung
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.