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Gutscheine, das ideale Geschenk

Gutscheine – Führerschein verschenken in München | Fahrschule Wittmann

Fahrschule Wittmann München Gutschein – die flexible Geschenkidee für Menschen, die mobil werden wollen. Ob Wertgutschein für Fahrstunden, Theorieblöcke, B196-Schulung, Auffrischungsstunden oder Intensivkurs-Beitrag: Du entscheidest den Betrag, die beschenkte Person löst ihn für passende Leistungen ein. Transparent, ohne leere Versprechen – mit fairen Bedingungen und klarer Einlösung.

Welche Gutscheine gibt es?

  • Wertgutschein (Wunschbetrag) – für Fahrstunden, Sonderfahrten, Auffrischungsstunden, Grundbetrag der Fahrschule usw.
  • Anlass-Gutschein (Geburtstag, Weihnachten, „Viel Erfolg“) – personalisierbar im Text.
  • Digital oder gedruckt – Abholung im Büro oder per E-Mail (PDF).

Hinweis: Gutscheine gelten für Leistungen der Fahrschule. Amtliche Gebühren (z. B. Behörde, TÜV) sind nicht Teil unseres Angebots und nicht mit Gutschein zahlbar.

So funktioniert es in 3 Schritten

  1. Wert & Format wählen (digital/gedruckt, persönlicher Gruß).
  2. Bezahlen & erhalten (Bestätigung + Gutschein).
  3. Einlösen: Gutschein bei Anmeldung oder Fahrstunden-Buchung angeben.

Bedingungen (fair & transparent)

  • Einlösbar auf Leistungen der Fahrschule Wittmann München gemäß jeweils gültiger Preisliste.
  • Teil-Einlösung möglich; Restguthaben bleibt bis zum Ablaufdatum erhalten.
  • Nicht auszahlbar, kein Umtausch gegen Bargeld.
  • Gültigkeit: 3 Jahre (gesetzliche Verjährungsfrist)

Wofür kann der Gutschein genutzt werden?

  • Auto (B, BF17, B78, B197) – z. B. Fahrstunden, Simulatorstunden, Grundbetrag usw.
  • Motorrad (AM, A1, A2, A80, A, B196) – z. B. Vorstellungsentgeld der Prüfungen, Sonderfahrten usw.
  • Intensivkurse – anteilig anrechenbar
  • Zubehör/Verwaltungsleistungen der Fahrschule (z. B. Lehrmaterial)

Häufige Fragen (FAQ)

Digital als PDF per E-Mail oder gedruckt zur Abholung im Büro.

Ja – Name, Anlass und kurzer Grußtext sind möglich.

Gutschein einfach vor Ort einlösen.

Es bleibt bis zum Ablaufdatum auf dem Gutschein erhalten und kann bei der nächsten Buchung genutzt werden.

Nach Rücksprache möglich, sofern der Gutschein noch gültig ist und der/die neue Inhaber:in unsere Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Nein. Amtliche/Prüfstellen-Gebühren sind nicht Teil unseres Leistungsangebots und nicht mit Gutschein zahlbar.