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Führerschein BF17 – Autofahren mit 17 Jahren

Fahrstunde_Olympiapark_AutofahrschuleWittmann_Muenchen

Der Autoführerschein Klasse BF17 in München

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren – Klasse BF17 – Autoführerschein
Damit kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Für den Führerschein Klasse BF17 gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Autoführerschein. Der Theorieunterricht und die Fahrstunden müssen in der Fahrschule absolviert werden. Am Ende steht eine theoretische und praktische Prüfung.

Nach den bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheinigung erstellt, in der die Begleitpersonen vermerkt sind, mit denen das Autofahren erlaubt ist. Man darf nur in Begleitung dieser Begleitpersonen in Deutschland Autofahren.

Achtung: Fahren ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht in der Prüfbescheinigung vermerkt sind, ist verboten.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Da die Führerscheinklasse B die Führerscheinklassen M, L und S einschließt und bei diesen das Mindestalter 16 Jahre beträgt, darf man Fahrzeuge der Klassen M, L und S ohne Begleitung fahren. Ab dem 18. Geburtstag kann man dann ganz normal ohne Begleitung Autofahren. Weitere Prüfungen oder Fahrstunden sind nicht nötig.

Weitere Hinweise:

  • Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.
  • Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht zwingend eine erziehungsberechtigte Person sein.
  • Es können die Klassen B und BE erworben werden.
  • Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.

Zusätzliche Kosten zum „normalen“ Autoführerschein fallen bei der Antragstellung zurzeit an:

  • Ca. 8,00 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
  • Ca. 6,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson

Anforderungen an die Begleitpersonen

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Ca. 8 Wochen vor dem 18. Geburtstag beantragt man bei der Führerscheinstelle seinen Führerschein. Die Prüfbescheinigung gilt für max. 3 Monate als „Ersatzführerschein“.

Neben allen Autofüherscheinen kann man in der Fahrschule Wittmann natürlich auch alle Motorradführerscheine (Klasse A) erwerben. Alle Informationen rund um den Motorradführerschein finden Sie hier…