Sonderfahrten – Die besonderen Ausbildungsfahrten
Mindeststunden der Fahrausbildung
Die Zulassung zur praktischen Prüfung setzt Fahrstunden voraus, diese werden in Übungsstunden und Sonderfahrten unterteilt.
Bei der praktischen Ausbildung beginnt man mit der Grundstufe. Diese wird gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung durchgeführt. Die Anzahl der benötigten Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.
Nach erfolgreichem Abschluss der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe wird mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen. Vorausgesetzt wird, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.
Im Anschluss der besonderen Ausbildungsfahrten wird die Reife- und Teststufe durchgeführt. Hier wird vorausgesetzt, dass das Fahren ohne Hilfe des Fahrlehrers erfolgt. Je nach individuellem Leistungsstand werden die letzten Übungsstunden angesetzt und danach die praktische Prüfung durchgeführt.
Es gibt drei verschiedene Sonderfahrten:
- Überlandfahrt
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft - Autobahnfahrt
Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und Befahren von Autobahnkreuzen - Beleuchtungsfahrt
Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, außerhalb geschlossener Ortschaft und in der Stadt
Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind wie folgt aufgeteilt:
- 5 x 45 Minuten Überland
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit bzw. Dämmerung
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.